Über uns

Leitungspersonen von Dienstleistungsanbietern in der Familienpflege (DAF) von Ostschweizer Kantonen haben sich nach einer jahrelangen Aufbauphase ohne Rechtsform im Frühjahr 2024 zur Interessengemeinschaft IG DAF Ost zusammengeschlossen. Sie handelten dabei aus der Absicht heraus, den regelmässigen Austausch zu pflegen und ihre Anliegen wirksamer vertreten zu können. Auch soll das Angebot der begleiteten Pflegeverhältnisse sichtbarer gemacht und gestärkt werden.

Alle Organisationen der IG DAF Ost betreuen zusammen über 400 Pflegeverhältnisse in den Kantonen SG, TG, GR, AR, AI, ZH und SH.

Werte / Haltung

Wir orientieren uns an folgenden Grundsätzen für eine konstruktive und ergebnisreiche Zusammenarbeit:

  • Wertschätzender Umgang untereinander und Gleichberechtigung aller Mitglieder
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz in unserer Kommunikation und unseren Entscheidungen
  • Professionalität im Handeln mit einer selbstkritischen Haltung und der Bereitschaft zur Reflexion
  • Sorgfältige und professionelle Unterstützung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sowie der Pflegeeltern

Qualität

Alle Organisationen der IG DAF Ost zeichnen sich durch individuelle Angebote und verschiedene Schwerpunkte aus. Alle Mitglieder der IG DAF Ost verfügen je nach Rechtslage über eine kantonale Bewilligung oder eine Meldebestätigung.

Die Kantone SG, TG und AR regeln die Aufsicht über die DAF folgendermassen:

Im Prozess des Melde- und Aufsichtsverfahrens über die DAF wird überprüft, welche Dienstleistung die Organisation erbringt, wie sie sich organisiert und nach welchen Grundsätzen und mit welchen pädagogischen Konzepten sie das Wohlergehen der Kinder gewährleistet. Die Überprüfung richtet sich nach der «Ostschweizerischen Basisqualität für Dienstleistungsanbietende in Familienpflege (DAF)» aus und findet im Rahmen der periodisch stattfindenden Visitationen, mittels den eingereichten Jahresverzeichnissen und im Austausch mit der Aufsichtsbehörde für Pflegefamilien statt. 

Konzept Meldepflicht und Aufsicht DAF SG

Die DAF Ost-Organisationen richten sich nach den Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES), sowie nach den Quality4Children Standards und der Kinderrechtskonvention.

Es ist uns ein Anliegen, dass die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen optimal und prozessorientiert unterstützt und begleitet werden. Wir setzen uns für gelingende Platzierungen ein, in denen die Interessen und Bedürfnisse der Kinder und der Jugendlichen berücksichtigt werden. Biografiearbeit und traumapädagogische Beratung tragen zudem zum Gelingen der Begleitung der Kinder und Jugendlichen und der Pflegefamilien bei.

Ein Augenmerk liegt auf der Partizipation der Kinder und der Jugendlichen. In der UNO-Kinderrechtskonvention (Art. 12) sowie im Zivilgesetzbuch (Art. 301 Abs. 1) ist festgeschrieben: Das Kind soll in jeder Phase des Unterbringungsprozesses die Möglichkeit haben, die eigene Meinung einzubringen. Die Forschung zeigt: Je besser die Betroffenen beteiligt sind, desto wirksamer sind die Massnahmen.